Tradition

Der Rheinische Blindenfürsorgeverein wurde 1886 gegründet. Er ist nicht im Vereinsregister eingetragen; seine Rechtsfähigkeit beruht vielmehr auf Verleihung durch kaiserliche Kabinettsorder vom 12. November 1894. Auch die lange Tradition verpflichtet uns weiter vorwiegend blinde und wesentlich sehbehinderte, von Blindheit und wesentlicher Sehbehinderung bedrohte Personen sowie mehrfach behinderte Blinde und Sehbehinderte zu unterstützen. Zur Fürsorge und Förderung unserer Mitmenschen in beruflicher, wirtschaftlicher, pflegerischer und kultureller Hinsicht unterhält der Rheinische Blindenfürsorgeverein auch vier eigenständige Einrichtungen:

Anna-Schoeller-Haus

Wohnen in Harmonie für blinde Menschen und Senioren

Rheinisches Blindenheim

Wohnen, fördern und Freizeit gestalten mit mehrfach behinderten Erwachsenen

Wohn- und Förderstätte

Leben, begleiten und Alltag gestalten mit schwerstbehinderten Erwachsenen

Internat

Leben und lernen mit sehgeschädigten Kindern und Jugendlichen

Der Rheinische Blindenfürsorgeverein 1886 Düren ist weltanschaulich und politisch neutral. Eine wirtschaftlich orientierte Organisation, zahlreiche Ehrenamtliche Helfer und Spenden ermöglichen uns die effektive Arbeit in allen Bereichen.

Spenden

Spenden für den Rheinischen Blindenfürsorgeverein 1886 Düren sind steuerbegünstigt!

Vom Finanzamt Düren wurde festgestellt, dass wir eine Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind und damit von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind, weil wir ausschliesslich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen. Wir sind berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Steuernummer: 207/5758/0274
Bankverbindung: Dresdner Bank Köln, BLZ 370 800 40, Kontonr.: 106 635 300

Satzung zum Download